AGB Für Fotografen

Geschäftsbedingungen für Fotografen

Unternehmensgegenstand von MeinPartyfotograf Johannes Buchwald und Max Buchwald GbR, Klugestraße 24, 70197 Stuttgart, Email: service@meinpartyfotograf.de (im folgenden “MeinPartyfotograf”, “Auftraggeber“, oder „wir”) ist die Ausführung und Abwicklung von fotografischen Aufträgen für Dritte. Nachfolgende Geschäftsbedingungen beziehen sich auf alle zukünftigen Aufträge mit denen wir Auftragnehmer (Fotografen) beauftragen und regelt die Grundsätze des freiberuflichen Mitarbeiterverhältnis des Auftragnehmers, die Auftragsvergabe, die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung, die Vergütungsmodalitäten und Rechnungsstellung, die Verschwiegenheitspflicht und Datenschutzrichtlinien sowie das Abwerbeverbot.

§ 1 Vertragsgegenstand

1. Es steht dem Auftragnehmer frei Aufträge des Auftraggebers anzunehmen oder abzulehnen.
2. Nimmt der Auftragnehmer einen Auftrag an wird er für den Auftraggeber als freier Mitarbeiter tätig. Ein Arbeitsverhältnis wird zu keiner Zeit begründet.
3. Die Auftragsannahme des Auftragnehmers wird erst durch die schriftliche Bestätigung des Auftraggebers per Email bindend. Über das Datum, die Dauer, den Ort, die Startzeit, das Ende und die Vergütung des Auftrags wird der Auftragnehmer im Vorfeld informiert.
4. Für die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Belange sowie für die Gewerbeanmeldung trägt der Auftragnehmer selbst Sorge.
5. Der Auftragnehmer ist frei darin, auch für andere Auftraggeber tätig zu sein.
6. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags aus wichtigem Grund (z.B.: Krankheit) bleibt unberührt.

§ 2 Erbringung der Leistung

1. Nimmt der Auftragnehmer den Auftrag durch seine schriftliche Zusage per Email an und wird dieser durch MeinPartyfotograf bestätigt, ist er gegenüber dem Auftraggeber zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Leistung in vollem Umfang verpflichtet.
2. Der Auftragnehmer kann sich bei der Erfüllung der Aufträge des Auftraggebers auch eines Dritten bedienen. Er bleibt jedoch für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Leistung gegenüber des Auftraggeber verantwortlich.
3. Der Auftragnehmer unterliegt gegenüber dem Auftraggeber keinem Weisungs- und Direktionsrecht; er hat jedoch fachliche Vorgaben des Auftraggebers insoweit zu beachten, als dies die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erfordert. Zur Einhaltung und Durchführung folgender Vorgaben verpflichtet sich der Auftragnehmer:

  • 1 – 2 Wochen vor dem Shootingtermin:
    • Telefonische Kontaktaufnahme zu dem Kunden, um sich vorzustellen und für die letzte Absprache.
  • Am Shootingtermin:
    • Durchführung des Fotoshootings.
  • Ca. 1 Woche nach dem Shootingtermin: Bildübergabe via https://meinpartyfotograf.filemail.com/
    • Postproduktion: Bildbearbeitung und Aussortieren unbrauchbarer Fotos (unscharfe oder unpassende Motive)
    • Bildanzahl:
      • 1,5 Std. Fotoshooting: ca. 100 Fotos
      • 3 Std. Fotoshooting: ca. 200 Fotos
      • 6 Std. Fotoshooting: ca. 300 Fotos
      • Ganztagesshooting: ca. 500 Fotos
    • Bildformat: JPEG
    • Auflösung: Längsseite 4000-5000 Pixel | 300 dpi | ca. 7-12 MB
    • Dateiname: Mit Nummerierung (Bsp.: Hochzeit (1), Hochzeit (2), …)

4. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber nach der Tätigkeit bei eventuellen Vorkommnissen berichten.
5. Handelt der Auftragnehmer während der Auftragsausführung nicht im Sinne des Auftraggebers entfällt der Anspruch des Auftragnehmers auf zukünftige Zahlungen.

§ 3 Vergütung, Fahrtkosten und Rechnungsstellung

1. Die Vergütung für die Tätigkeit des Auftragnehmers wird im Vorfeld per Email ausgewiesen.
2. Der Auftragnehmer erhält Fahrtkosten in Höhe von 0,30 EUR pro Kilometer. Die gefahrenen Kilometer und einzelnen Zieladressen bei Ortswechseln müssen auf der Rechnung des Auftragnehmers übersichtlich ausgewiesen werden.
3. Bei einer Shooting-Verlängerung durch den Kunden vor Ort, erhöht sich das Honorar um 50,- EUR pro zusätzliche Stunde.
4. Eintritte und zusätzliche Anfahrtskosten, die im Rahmen der Auftragserfüllung für den Auftragnehmer anfallen, werden erstattet und von MeinPartyfotograf an den Kunden weitergeleitet. Eine Erstattung ist nur nach Vorlage des Belegs möglich.
5. Soweit der Auftragnehmer umsatzsteuerpflichtig ist, ist die Vergütung jeweils zuzüglich Umsatzsteuer zu zahlen. Die Umsatzsteuer ist auf der Rechnung gesondert auszuweisen.
6. Mit der Vergütung sind sämtliche Aufwendungen des Auftragnehmers abgegolten.
7. Das Honorar des Auftragnehmers ist nach dem Auftrag mit einem Zahlungsziel von 16 Tagen zu überweisen.

§ 4 Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz

1. Unsere Datenverarbeitung beruht auf den gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (BDSG) des Telemediengesetzes (TMG) und anderer datenschutzrechtlicher Bestimmungen (DSGVO).
2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers Verschwiegenheit zu wahren, sofern keine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunft besteht. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.
3. Das in Verbindung mit der Tätigkeit für den Auftraggeber entstehende Bild- und Videomaterial ist Eigentum des Auftraggebers und unmittelbar nach Erfüllung des Auftrages vollständig an den Auftraggeber zu übergeben. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftragnehmer nur bei schriftlicher Zustimmung durch den Auftraggeber zu. Die Weitergabe von entstehendem Bild- und Videomaterial an Dritte, die Veröffentlichung oder das Anfertigen von Kopien sowie Duplikaten ist nur mit dem Einverständnis der abgelichteten Personen zulässig und bedarf ebenso der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Eine spätere Widerrufung der Zustimmung ist jederzeit möglich.
4. Alle geschäftlichen Unterlagen und Arbeitsmittel sind sorgfältig aufzubewahren und dürfen nur zu geschäftlichen Zwecken verwendet werden. Das Anfertigen von Abschriften, Auszügen oder Duplikaten ist für den Auftragnehmer unzulässig.
5. Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass beim Auftraggeber im Rahmen der Geschäftsabläufe personenbezogene Daten von Konsumenten verarbeitet und sofern für die Erfüllung der Tätigkeit notwendig elektronisch gespeichert werden. Es ist dem Auftragnehmer gemäß § 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) untersagt, geschützte personenbezogene Daten unbefugt für einen anderen als den zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen.
6. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte durch den Auftragnehmer darf nur erfolgen, wenn die Weitergabe zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO erforderlich ist; wenn der Auftragnehmer zur Weitergabe der Daten gesetzlich verpflichtet i.S.d. Art. 6 Abs. 1 S. 1 c) DSGVO ist; wenn die Weitergabe der Daten im öffentlichen Interesse i.S.d. Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO liegt oder; wenn die Weitergabe der Daten nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO zur Wahrung unserer berechtigten Interessen oder der berechtigten Interessen eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Interessen der Kunden an dem Schutz ihrer Daten überwiegen.
7. Die personenbezogenen Daten müssen gelöscht oder gesperrt werden, sobald der Zweck der Speicherung entfällt.
8. Sofern sich der Auftragnehmer bei der Erfüllung seiner Aufträge eines Dritten bedient, ist er dafür verantwortlich, den Dritten auf die Verschwiegenheitspflicht und gesetzlichen Bestimmungen i.S.d. geltenden Datenschutzgesetze (BDSG, TMG und DSGVO) zu verpflichten.
9. Bei mutwilliger oder grob fahrlässiger Weitergabe von vertraulichen Informationen bzw. Verletzung von Ziff. 1 – 8 verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Zahlung eines pauschalisierten Schadensersatzes in Höhe von EUR 5.000. Darüber hinausgehende gesetzliche Ansprüche auf Schadensersatz bleiben davon unberührt.

§ 5 Abwerbeverbot

1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der Laufzeit dieses Vertrags keine Kunden des Auftraggebers abzuwerben oder unter Umgehung des Auftraggebers unmittelbar für Kunden des Auftraggebers tätig zu werden. Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe von EUR 5.000 fällig.

§ 6 Sonstiges

1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, hat dies nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge. Zu jederzeit gilt Stuttgart als Gerichtsstand vereinbart.