Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG)
Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der MeinPartyfotograf Johannes Buchwald und Max Buchwald GbR, Klugestr 24, 70197 Stuttgart, Email: service@meinpartyfotograf.de (“MeinPartyfotograf”, “wir”, “uns” oder “unser”) gelten für alle unter der Online-Plattform www.meinpartyfotograf.de veröffentlichten Angebote und Leistungen gegenüber Abnehmer. Für eventuelle Sonderaktionen (z.B. Gutscheine) gelten ggf. gesonderte Bedingungen, auf die jeweils vor Vertragsschluss gemeinsam mit diesen AGB hingewiesen wird.
I. Allgemeines
1. Wir betreiben unter www.meinpartyfotograf.de und weiteren Domains ein Onlineplattform, welche auch über Drittseiten, soziale Netzwerke sowie andere Plattformen erreichbar ist. Dieses Onlineangebot wird im Folgenden zusammenfassend als “meinpartyfotograf.de” bezeichnet. Über meinpartyfotograf.de können Verbraucher und Unternehmer („Nutzer“) Fotografen buchen. 2. Vor Nutzung der Website meinpartyfotograf.de sollte der Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Nutzung von MeinPartyfotograf („Nutzungsbedingungen“) sorgfältig lesen und deren Kenntnisnahme und Akzeptanz bestätigen. Die Bestätigung ist Voraussetzung für die Nutzung der Plattform. 3. Die nachfolgenden AGB gelten für alle MeinPartyfotograf und ihren Erfüllungsgehilfen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. 4. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von MeinPartyfotograf und ihren Erfüllungsgehilfen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, digitale Bilder, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)
II. Vertragsgegenstand
1. MeinPartyfotograf bietet dem Nutzer die Möglichkeit, die Onlineplattform zu nutzen und fotografische oder videografische Dienstleitungen zu buchen. 2. MeinPartyfotograf überprüft jede eingehende Buchungsanfrage auf Plausibilität und vorhandene freie Kapazitäten und entscheidet somit selbst über die Annahme der Buchungsanfrage. Die Verpflichtung der Auftragsannahme durch MeinPartyfotograf besteht nicht. 3. Wird eine Buchungsanfrage dem Kunden anhand einer separaten Auftragsbestätigung bestätigt, gilt die Buchungsanfrage als angenommen. 4. Mit der Auftragsbestätigung werden zwischen dem Kunden und MeinPartyfotograf ein Dienstleistungsvertrag und ein Verwertungsvertrag geschlossen. Gegenstand des Dienstleistungsvertrages ist die Produktion und Übergabe der Lichtbilder, Gegenstand des Verwertungsvertrages ist die Einräumung bestimmter Nutzungsrechte an den Lichtbildern.
III. Urheberrecht
1. MeinPartyfotograf steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. 2. Erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars werden die im Rahmen des Auftrags, entstandenen Bilder an den Kunden versendet sowie entsprechende Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Kunden übertragen. Maßgeblich ist der Eingang des Honorars auf dem Bankkonto von MeinPartyfotograf. 3. Der Kunde erhält, nach vollständiger Bezahlung des Honorars, alle privaten Nutzungsrechte an den Lichtbildern und ist frei darin die Lichtbilder zu vervielfältigen oder zu verbreiten. Maßgeblich ist der Eingang des Honorars auf dem Konto von MeinPartyfotograf. 4. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Der kommerzielle Verkauf von, im Rahmen des Auftrags, entstandenen Lichtbildern, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – ausgeschlossen. 5. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann MeinPartyfotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt MeinPartyfotograf zum Schadensersatz.
IV. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Gegenüber Endverbrauchern weist MeinPartyfotograf die Endpreise inklusive Mehrwertsteuer aus. 2. Fällige Rechnungen sind innerhalb des ausgewiesenen Zahlungsziels ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach der Fotoproduktion begleicht. MeinPartyfotograf bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Alle MeinPartyfotograf, durch den Verzug entstandenen Mehrkosten, sind vom Auftraggeber zu tragen. 3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, zuzüglich möglicher Mahnkosten, bleiben die Lichtbilder im unmittelbaren Besitz von MeinPartyfotograf. 4. Hat der Auftraggeber MeinPartyfotograf und ihren Erfüllungsgehilfen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. MeinPartyfotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
V. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet MeinPartyfotograf für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. MeinPartyfotograf haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die MeinPartyfotograf oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet MeinPartyfotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 2. MeinPartyfotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. 4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
VI. Änderungen und Auftragserfüllung
1. Der Auftrag gilt als erfüllt, wenn die Zahlung des Rechnungsbetrags vollständig auf dem Bankkonto von MeinPartyfotograf eingegangen ist und der Kunde die produzierten Lichtbilder erhalten hat. 2. Die im Internet ausgewiesenen Bildanzahlen basieren auf den Erfahrungswerten von MeinPartyfotograf, sollen ausschließlich der groben Orientierung dienen und sind zu keiner Zeit Gegenstand des Dienstleistungsvertrags. Je nach Auftrag und Motivauswahl können im Rahmen der Produktion höhere aber auch niedrigere Bildanzahlen entstehen. Im Rahmen der Postproduktion können unpassende Lichtbilder durch MeinPartyfotograf und seine Erfüllungsgehilfen aussortiert werden, ansonsten werden alle entstandenen Lichtbilder vollständig dem Kunden übergeben.
VII. Kontaktaufnahme zu Kunden und Qualitätssicherung
Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass MeinPartyfotograf bis zu 3 Monaten nach der Fotoproduktion den Kunden per Email, telefonisch oder postalisch kontaktieren darf, um sich so über die Zufriedenheit mit den Angeboten des Portals www.meinpartyfotograf.de zu informieren, eigene Produkte und Dienstleistungen anzubieten sowie über Ergänzung, Erweiterung und Neuigkeiten zu informieren.
VIII. Nebenpflichten
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen MeinPartyfotograf übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
IX. Leistungsstörung, Ausfallhonorar, Widerruf
1. Die Lieferung der Lichtbilder an den Auftraggeber erfolgt – wenn nichts anderes vereinbart wurde – per Bilder-DVD. 2. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von MeinPartyfotograf bestätigt worden sind. MeinPartyfotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 3. Bei Auftragsstornierungen durch den Kunden bis zu 14 Tagen vor dem Termin werden 25% des Gesamtbetrags fällig, bis zu 7 Tagen vor dem Termin werden 50% des Gesamtbetrags fällig und bei Stornierung innerhalb der letzten 7 Tage vor dem Termin werden 100% des Gesamtbetrags berechnet. Eine Stornierung binnen 14 Tage nach der Buchung ist durch § 355 BGB kostenfrei und ohne Angabe von Gründen jederzeit möglich. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 4. Bereits getätigte Zahlungen des Auftraggebers an MeinPartyfotograf werden nach einer Stornierung von MeinPartyfotograf zurückerstattet.
X. Datenschutz
1 Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers werden im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (BDSG) des Telemediengesetzes (TMG) und anderer datenschutzrechtlicher Bestimmungen (DSGVO) erhoben und verarbeitet. 2. Shooting- und Kundendaten, werden von MeinPartyfotograf verwendet und an Erfüllungsgehilfen weitergegeben, um eine korrekte Auftragserfüllung zu ermöglichen. MeinPartyfotograf verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.3. Mit seiner Buchung erklärt sich der Auftraggeber einverstanden, dass Lichtbilder von ihm erstellt, gespeichert und verarbeitet werden. 4. Des Weiteren trägt der Kunde die Verantwortung dafür, dass die auf der Veranstaltung anwesenden Personen sich mit der Erstellung von Lichtbildern einverstanden erklären und fotografiert werden dürfen. 5. Eine Veröffentlichung von Lichtbildern wird nur bei Zustimmung durch den Kunden vorgenommen. Der Kunde kann seine Zustimmung während der Buchung erteilen oder verweigern. Eine spätere Widerrufung der Zustimmung ist jederzeit möglich.
XI. Nutzungsrechte an den Lichtbildern
Die Übertragung von privaten Nutzungsrechten beinhaltet das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung. Die Veröffentlichung der Lichtbilder ist nur mit dem Erhalt der kommerziellen Nutzungsrechte möglich. Der kommerzielle Verkauf von, im Rahmen des Auftrags, entstandenen Lichtbildern, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – ausgeschlossen.
XII. Preise und Bezahlung
1. Unsere Preise gelten stets zum Zeitpunkt der Bestellung. Wir weisen alle Preise in Euro aus. 2. Nach Erhalt der Auftragsbestätigung ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung durch den Auftraggeber, in Höhe von 50% des ausgewiesenen Rechnungsbetrags zu leisten. Wird die Anzahlung nicht innerhalb dieser Frist überwiesen, behält sich MeinPartyfotograf das Recht zur sofortigen Stornierung des Auftrags vor. 3. Die zweite Hälfte des Rechnungsbetrags kann bis zu 7 Tage nach dem Leistungsdatum (Tag des Shootings) gezahlt werden. 4. Barzahlungen sind zu jederzeit ausgeschlossen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem Bankkonto von MeinPartyfotograf.
XIII. Spesen und Fahrtkosten
1. Zu allen Paketpreisen erhebt MeinPartyfotograf zusätzliche Fahrtkosten. 2. Die Fahrtkosten betragen 0,50 Euro pro Kilometer (An- und Abreise), jedoch mindestens 11 Euro. 3. Für die Berechnung der Fahrtkosten gilt als Startpunkt stets der nächste Fotografenstützpunkt von MeinPartyfotograf. 4. Alle zusätzlichen Kosten die im Rahmen einer ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrages dem Fotografen entstehen (z.B.: Eintritte) gelten als Spesen und werden dem Kunden nachträglich in Rechnung gestellt.
XIV. Bildübergabe (Download, Bilder-DVD und Versand)
1. Alle ausgewiesenen Paketpreise verstehen sich zusätzlich 15 Euro für die Bilder-DVD inkl. Versand. Des Weiteren gilt § 447 BGB für den Kauf durch Privatpersonen. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen gilt § 447 BGB. 2. Sofern Sie einen Zugang zu unserem Onlineshop und Downloadbereich erhalten haben, verfällt dieser Zugang vier Wochen nach Bereitsstellung. Ihre Fotos werden aus unserem Onlineshop gelöscht und auch entsprechende Gutscheincodes verfallen. Bitte nutzen Sie Ihren Zugang innerhalb dieses Zeitraums von vier Wochen, um Ihre Bilder zu teilen, kostenfrei herunterzuladen oder Fotoprodukte zu bestellen. Nach Ablauf der vier Wochen ist dies nicht mehr möglich.
XV. Bildbearbeitung unserer Fotos durch Geschäftskunden
1. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG. 2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder von MeinPartyfotograf digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name „MeinPartyfotograf“ mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird. 3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und MeinPartyfotograf als Urheber der Bilder identifizierbar ist.
XVI. Nutzung und Verbreitung
1. Die Verbreitung von Lichtbildern von MeinPartyfotograf im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen, privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, ist nur nach besonderer Vereinbarung zwischen MeinPartyfotograf und dem Auftraggeber gestattet. 2. MeinPartyfotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 3. Hat MeinPartyfotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung von MeinPartyfotograf verändert werden. 4. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung erfolgt – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart – ausschließlich per DVD.
XVII. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ findest.
XVIII. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, hat dies nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so gilt Stuttgart als Gerichtsstand vereinbart.